RS OGH 1954/12/8 VIZR289/53

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Veröffentlicht am 08.12.1954
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Norm

ABGB §1318
ABGB §1319

Rechtssatz

Sind Sicherheitsmaßregeln gegen die durch das Herabstürzen von Schnee drohenden Gefahren in einer schneereichen Kleinstadt nicht üblich, so können sie vom Hauseigentümer nur beim Vorliegen besonderer Umstände verlangt werden.

Veröff: NJW 1955,300

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1954:RS0103386

Dokumentnummer

JJR_19541208_AUSL000_0060ZR00289_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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