Norm
ABGB §1318Rechtssatz
Sind Sicherheitsmaßregeln gegen die durch das Herabstürzen von Schnee drohenden Gefahren in einer schneereichen Kleinstadt nicht üblich, so können sie vom Hauseigentümer nur beim Vorliegen besonderer Umstände verlangt werden.
Veröff: NJW 1955,300
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1954:RS0103386Dokumentnummer
JJR_19541208_AUSL000_0060ZR00289_5300000_001