RS OGH 1954/12/9 3Ob785/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.1954
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Norm

JN §49 Z1
ZPO §235 Abs1 E

Rechtssatz

Im Begehren des Beklagten, die Klage "wegen Unzuständigkeit des Bezirksgerichtes zurückzuweisen" liegt ein Widerspruch gegen eine über die Wertgrenze hinausgehende Klagsausdehnung; die Erweiterung des Klagebegehrens ist daher nicht zuzulassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0039649

Dokumentnummer

JJR_19541209_OGH0002_0030OB00785_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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