Norm
ABGB §1098 IIdRechtssatz
Bei Übergriffen in der Benützung der Bestandsache ist nicht nur eine Kündigung möglich, sondern es besteht auch grundsätzlich der Anspruch des Vermieters, vom Mieter zu verlangen, daß er den ihm zustehenden Gebrauch der Bestandsache einhalte und Überschreitungen der Grenzen dieses Gebrauches unterlasse.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0024879Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.04.2014