RS OGH 2012/1/20 1Ob895/54, 8Ob125/11g

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Veröffentlicht am 10.12.1954
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Norm

ABGB §1098 IId
MG §19 Abs2 Z3
MG §19 Abs2 Z4
  1. ABGB § 1098 heute
  2. ABGB § 1098 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Bei Übergriffen in der Benützung der Bestandsache ist nicht nur eine Kündigung möglich, sondern es besteht auch grundsätzlich der Anspruch des Vermieters, vom Mieter zu verlangen, daß er den ihm zustehenden Gebrauch der Bestandsache einhalte und Überschreitungen der Grenzen dieses Gebrauches unterlasse.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0024879

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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