Norm
ABGB §825Rechtssatz
Das Miteigentum gibt gegen eine vom verwaltenden Mehrheitseigentümer auf Grund eines von diesem erwirkten Exekutionstitel angestrengte Exekution durch zwangsweise Räumung eines vorher an einen Dritten vermietet gewesenen Bestandobjektes nur unter der Voraussetzung ein Widerspruchsrecht, daß das Miteigentum mit einem Recht auf Benützung dieses Bestandobjektes verbunden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0000712Dokumentnummer
JJR_19541215_OGH0002_0030OB00811_5400000_001