RS OGH 1954/12/15 3Ob811/54

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Veröffentlicht am 15.12.1954
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Norm

ABGB §825
ABGB §833
EO §37 Ab

Rechtssatz

Das Miteigentum gibt gegen eine vom verwaltenden Mehrheitseigentümer auf Grund eines von diesem erwirkten Exekutionstitel angestrengte Exekution durch zwangsweise Räumung eines vorher an einen Dritten vermietet gewesenen Bestandobjektes nur unter der Voraussetzung ein Widerspruchsrecht, daß das Miteigentum mit einem Recht auf Benützung dieses Bestandobjektes verbunden ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 811/54
    Entscheidungstext OGH 15.12.1954 3 Ob 811/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0000712

Dokumentnummer

JJR_19541215_OGH0002_0030OB00811_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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