Norm
EheG §69 Abs2Rechtssatz
Wenn die Ehefrau in Deutschland die Ehescheidung nach § 55 EheG erwirkt hat und nunmehr der Mann in Österreich seinerseits eine auf § 55 EheG gestützte Klage einbrachte, können beide Teile vom anderen Ehegatten Unterhalt nach Billigkeit begehren.Wenn die Ehefrau in Deutschland die Ehescheidung nach Paragraph 55, EheG erwirkt hat und nunmehr der Mann in Österreich seinerseits eine auf Paragraph 55, EheG gestützte Klage einbrachte, können beide Teile vom anderen Ehegatten Unterhalt nach Billigkeit begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0057310Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.01.2014