Norm
EO §378 BRechtssatz
Maßregeln, auf die der Gläubiger nach dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis auch bei siegreicher Durchführung des Prozesses kein Recht hätte, darf er auch nicht einstweilen durchführen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0005107Im RIS seit
22.12.1954Zuletzt aktualisiert am
17.11.2025