RS OGH 1954/12/22 3Ob639/54

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Veröffentlicht am 22.12.1954
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Norm

ABGB §1323 A
ABGB §1333

Rechtssatz

Wenn der Wert beschädigter oder zerstörter Sachgüter zu einem bestimmten Zeitpunkt verlangt wird, kann die Verzinsung erst von dem Zeitpunkt an gefordert werden, von dem ab die Güter, wären sie vorhanden geblieben, den verlangten Wert erreicht hätten.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 639/54
    Entscheidungstext OGH 22.12.1954 3 Ob 639/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0030253

Dokumentnummer

JJR_19541222_OGH0002_0030OB00639_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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