Norm
ABGB §897Rechtssatz
Bürgschaft der Lebensgefährtin für die Schadenssumme aus einer Unterschlagung des Lebensgefährten unter der Bedingung, daß dieser nicht verhaftet werde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0024355Dokumentnummer
JJR_19550105_OGH0002_0010OB00898_5400000_001