RS OGH 1955/1/11 Ds86/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.01.1955
beobachten
merken

Norm

DSt 1872 §29 Abs6
DSt 1872 §53 Z3

Rechtssatz

Auch bei einer Beschwerde gegen einen Ablassungsbeschluß seitens des Anzeigers gemäß § 53 Z 3 DSt 1872 kann, wenn dieser Beschwerde Erfolg beschieden ist, das Disziplinarverfahren ungeachtet der im § 47 Z 3 DSt 1872 statuierten Beschränkungen sowohl in der Richtung der Verletzung der Berufspflichten als auch in der Richtung der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durchgeführt werden.

Entscheidungstexte

  • Ds 86/54
    Entscheidungstext OGH 11.01.1955 Ds 86/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0055977

Dokumentnummer

JJR_19550111_OGH0002_0000DS00086_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten