RS OGH 1955/1/11 Ds86/54

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Veröffentlicht am 11.01.1955
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Norm

DSt 1872 §29 Abs6
DSt 1872 §53 Z3

Rechtssatz

Auch bei einer Beschwerde gegen einen Ablassungsbeschluß seitens des Anzeigers gemäß § 53 Z 3 DSt 1872 kann, wenn dieser Beschwerde Erfolg beschieden ist, das Disziplinarverfahren ungeachtet der im § 47 Z 3 DSt 1872 statuierten Beschränkungen sowohl in der Richtung der Verletzung der Berufspflichten als auch in der Richtung der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durchgeführt werden.Auch bei einer Beschwerde gegen einen Ablassungsbeschluß seitens des Anzeigers gemäß Paragraph 53, Ziffer 3, DSt 1872 kann, wenn dieser Beschwerde Erfolg beschieden ist, das Disziplinarverfahren ungeachtet der im Paragraph 47, Ziffer 3, DSt 1872 statuierten Beschränkungen sowohl in der Richtung der Verletzung der Berufspflichten als auch in der Richtung der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durchgeführt werden.

Entscheidungstexte

  • Ds 86/54
    Entscheidungstext OGH 11.01.1955 Ds 86/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0055977

Dokumentnummer

JJR_19550111_OGH0002_0000DS00086_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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