Norm
ABGB §833Rechtssatz
Haben die das Volleigentum am Haus repräsentierenden Miteigentümer einen vollstreckbaren Räumungsanspruch gegen den Benützer einer in ihrem Haus gelegenen Wohnung erwirkt und ist eine Haushälfte später in andere Hände angeführten, jetzt aber nur mehr das Hälfteeigentum repräsentierenden Miteigentümer die zwangsweise Räumung auch gegen den Widerspruch des neuen Hälfteeigentümers (weiter) betreiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0000753Dokumentnummer
JJR_19550119_OGH0002_0020OB00005_5500000_001