Rechtssatz
Hat ein Verletzter infolge des Spitalsaufenthaltes Kosten in seiner Haushaltsführung erspart, so muss er sich diesen ersparten Aufwand anrechnen lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0030643Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.06.2024