Rechtssatz
In der mißverständlichen Zitierung einer nicht zur Klagserzählung gehörigen und unpassenden Gesetzesstelle (§ 1042 ABGB statt § 896 ABGB) liegt nicht die Geltendmachung eines abweichenden Rechtsgrundes.In der mißverständlichen Zitierung einer nicht zur Klagserzählung gehörigen und unpassenden Gesetzesstelle (Paragraph 1042, ABGB statt Paragraph 896, ABGB) liegt nicht die Geltendmachung eines abweichenden Rechtsgrundes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0040997Dokumentnummer
JJR_19550202_OGH0002_0010OB00054_5500000_002