RS OGH 1955/2/2 3Ob43/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.1955
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Norm

ABGB §521 A

Rechtssatz

Unter der Dienstbarkeit der Wohnung hinsichtlich einer Realität kann aber niemals das Recht des Gebrauches der zu dem Wohnhaus gehörigen oder mit diesem durch eine einheitliche Grundbuchseinlage verbundenen land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücke verstanden werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0015049

Dokumentnummer

JJR_19550202_OGH0002_0030OB00043_5500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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