Norm
ABGB §1447 JcRechtssatz
Wird durch den Tod eines Gesellschafters die Rücklegung seiner Gewerbeberechtigung zu Gunsten der OHG oder der anderen Gesellschafter unmöglich, so entfällt auch die als Gegenleistung von der Gesellschaft und den anderen Gesellschaftern der Lebensgefährtin des verstorbenen Gesellschafters und seiner Kinder gegenüber übernommene Alimentationsverpflichtung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0034272Dokumentnummer
JJR_19550209_OGH0002_0030OB00717_5400000_001