RS OGH 1955/2/9 3Ob717/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.02.1955
beobachten
merken

Norm

ABGB §1447 Jc
GewO 1859 §56

Rechtssatz

Wird durch den Tod eines Gesellschafters die Rücklegung seiner Gewerbeberechtigung zu Gunsten der OHG oder der anderen Gesellschafter unmöglich, so entfällt auch die als Gegenleistung von der Gesellschaft und den anderen Gesellschaftern der Lebensgefährtin des verstorbenen Gesellschafters und seiner Kinder gegenüber übernommene Alimentationsverpflichtung.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 717/54
    Entscheidungstext OGH 09.02.1955 3 Ob 717/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0034272

Dokumentnummer

JJR_19550209_OGH0002_0030OB00717_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten