RS OGH 2014/3/24 1Ob979/54, 8Ob1/14a

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Veröffentlicht am 16.02.1955
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Rechtssatz

Fideikommissarische Substitution bei Vermächtnis. Bei einem derartigen Vermächtnis kann im Gegensatz zur Nacherbschaft die Bestimmung des Bedachten auch durch einen Dritten erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0015275

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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