Norm
ABGB §863 EIRechtssatz
Der Geschäftsherr kann ein von seinem Boten mit einem Dritten getroffenes Übereinkommen dadurch zum Abschluß bringen, daß e ausdrücklich oder stillschweigend den Erklärungen des Boten zustimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0015928Dokumentnummer
JJR_19550226_OGH0002_0070OB00024_5500000_001