Rechtssatz
Wer sein Kraftrad nach Abziehen des Zündschlüssels, aber ohne das Lenkerschloß zu betätigen, während der Spätvorstellung auf einem bewachten Parkplatz neben dem Theater abstellt, handelt nicht grob fahrlässig.
RS U OLG Düsseldorf (D) 1955/03/01 4 U 201/54 Veröff: VersR 1956,212
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1955:RS0104729Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009