Norm
ZPO §399Rechtssatz
Die Erstreckung der versäumten Tagsatzung nimmt auf die nach § 399 ZPO eingetretenen Präklusionsfolgen keinen Einfluß. Ein dem Urteil nach § 399 ZPO vorausgehender, den Eintritt der Präklusionsfolgen aussprechender Beschluß ist im Gesetz nicht vorgesehen.Die Erstreckung der versäumten Tagsatzung nimmt auf die nach Paragraph 399, ZPO eingetretenen Präklusionsfolgen keinen Einfluß. Ein dem Urteil nach Paragraph 399, ZPO vorausgehender, den Eintritt der Präklusionsfolgen aussprechender Beschluß ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0041034Dokumentnummer
JJR_19550302_OGH0002_0020OB00064_5500000_001