RS OGH 1955/3/8 5Os446/54

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Veröffentlicht am 08.03.1955
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Norm

StPO §283 A

Rechtssatz

Bei der Frage nach der Zulässigkeit einer Berufung wegen des Ausmaßes der verhängten Freiheitsstrafe bleibt eine allenfalls neben der Freiheitsstrafe verhängte Geldstrafe und die für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit angedrohte Ersatzfreiheitsstrafe außer Betracht.

Entscheidungstexte

  • 5 Os 446/54
    Entscheidungstext OGH 08.03.1955 5 Os 446/54
    Veröff: RZ 1955,106

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0099916

Dokumentnummer

JJR_19550308_OGH0002_0050OS00446_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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