RS OGH 1968/9/11 7Ob140/55, 8Ob39/64, 6Ob205/68

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Veröffentlicht am 25.03.1955
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Rechtssatz

Zur Frage der Streitanhängigkeit zwischen einer im Jahre 1945 eingebrachten Klage und Aufhebung, eventuell Scheidung der Ehe wegen Unfruchtbarkeit, deren Bearbeitung als nicht dringlich zurückgestellt wurde, und einer im Jahre 1953 neu eingebrachten, auf § 49 EheG gestützten Scheidungsklage.Zur Frage der Streitanhängigkeit zwischen einer im Jahre 1945 eingebrachten Klage und Aufhebung, eventuell Scheidung der Ehe wegen Unfruchtbarkeit, deren Bearbeitung als nicht dringlich zurückgestellt wurde, und einer im Jahre 1953 neu eingebrachten, auf Paragraph 49, EheG gestützten Scheidungsklage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0039384

Dokumentnummer

JJR_19550325_OGH0002_0070OB00140_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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