RS OGH 1955/3/25 7Ob111/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.1955
beobachten
merken

Norm

ABGB §1299 B
ABGB §1300

Rechtssatz

Schadenersatzpflicht des Arztes bei Vornahme einer kosmetischen Operation unter der nicht erfüllten Zusage, die Patientin werde ihren Beruf ohne Unterbrechung ausüben können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0026638

Dokumentnummer

JJR_19550325_OGH0002_0070OB00111_5500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten