Norm
ZPO §514 C1Rechtssatz
Gegen die Annahme und Vorlage eines Rechtsmittels und die Unterlassung seiner Zurückweisung ist ein Rekurs ebensowenig zulässig wie gegen die Unterlassung der a limine Zurückweisung einer Klage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0043725Dokumentnummer
JJR_19550330_OGH0002_0030OB00170_5500000_001