Norm
StPO §46 Abs1Rechtssatz
Ein einmal entstandener Anklageanspruch erlischt nicht wegen Wegfalles eines berechtigten Interesses des Anklägers zur weiteren Verfolgung (zB Scheidung der Ehe des Privatanklägers während eines Strafverfahrens wegen Ehestörung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0096936Dokumentnummer
JJR_19550405_OGH0002_0050OS00360_5500000_001