Norm
ABGB §833 B1Rechtssatz
Die Klage des Mieters auf Zuhaltung des Bestandvertrages bzw auf Duldung gewisser Installationen muß gegen alle Miteigentümer des Hauses gerichtet werden. Eine Klage gegen eine Mitvermieter kann nur dann unterbleiben, wenn der Kläger behauptet und bewiesen hätte, daß dieser Miteigentümer mit dem Begehren des Klägers einverstanden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0015604Dokumentnummer
JJR_19550413_OGH0002_0010OB00205_5500000_001