Rechtssatz
Es muß der gute Glaube dessen, der sich auf die Ersitzung beruft, nicht nur beim Besitzerwerb, sondern während der ganzen Ersitzungszeit vorhanden gewesen sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0034105Im RIS seit
20.04.1955Zuletzt aktualisiert am
08.01.2026