Norm
ABGB §1042 C5Rechtssatz
Wenn der Unterhalt gegen den Willen des Vaters außerhalb seines Hauses dem Kinde gereicht worden ist, kann der Vater nicht angehalten werden, die Kosten der Unterhaltsleistung zu ersetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0020088Dokumentnummer
JJR_19550424_OGH0002_0070OB00131_5500000_001