Rechtssatz
Durch ein Strafverfahren gegen unbekannten Täter oder gegen eine andere Person als den Schuldner kann die Verjährung ebensowenig unterbrochen werden wie durch eine Klage gegen eine dritte Person.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0034935Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.11.2013