Norm
ABGB §1016Rechtssatz
Die Annahme oder Ablehnung einer Geschäftsführung durch den Gewaltgeber ist ein von der Frage der Ersatzpflicht verschiedenes Problem. Sie ist unabhängig von einer culpa des Geschäftsführers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0025435Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.11.2015