RS OGH 2015/9/2 3Ob140/55, 7Ob226/14g

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Veröffentlicht am 28.04.1955
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Rechtssatz

Die Annahme oder Ablehnung einer Geschäftsführung durch den Gewaltgeber ist ein von der Frage der Ersatzpflicht verschiedenes Problem. Sie ist unabhängig von einer culpa des Geschäftsführers.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0025435

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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