RS OGH 1955/4/28 3Ob140/55, 7Ob226/14g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1955
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Norm

ABGB §1016

Rechtssatz

Die Annahme oder Ablehnung einer Geschäftsführung durch den Gewaltgeber ist ein von der Frage der Ersatzpflicht verschiedenes Problem. Sie ist unabhängig von einer culpa des Geschäftsführers.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 140/55
    Entscheidungstext OGH 28.04.1955 3 Ob 140/55
  • 7 Ob 226/14g
    Entscheidungstext OGH 02.09.2015 7 Ob 226/14g
    Vgl auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0025435

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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