Norm
FamRAnglV §7Rechtssatz
Gegen difforme Beschlüsse über die Pflicht eines Zeugen zur Duldung einer erbkundlichen oder Blutuntersuchung ist ein Revisionsrekurs zulässig. Kostenersatzpflicht des Zeugen nach § 326 Abs 2 ZPO.Gegen difforme Beschlüsse über die Pflicht eines Zeugen zur Duldung einer erbkundlichen oder Blutuntersuchung ist ein Revisionsrekurs zulässig. Kostenersatzpflicht des Zeugen nach Paragraph 326, Absatz 2, ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0035792Dokumentnummer
JJR_19550504_OGH0002_0010OB00244_5500000_001