RS OGH 1955/5/4 1Ob299/55

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Veröffentlicht am 04.05.1955
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Norm

EO §40 Abs1

Rechtssatz

Wenn lediglich die rechtliche Bedeutung des Umstandes, daß die Mutter der betreibenden Partei (eheliches Kind des Verpflichteten) die Ernährungsbeihilfe für den Betreibenden innerhalb eines bestimmten Zeitraumes direkt bezogen hat, strittig ist, hat bei einem Einschränkungsantrag des Verpflichteten keine Verweisung auf den Rechtsweg zu erfolgen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 299/55
    Entscheidungstext OGH 04.05.1955 1 Ob 299/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0001399

Dokumentnummer

JJR_19550504_OGH0002_0010OB00299_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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