Norm
EO §40 Abs1Rechtssatz
Wenn lediglich die rechtliche Bedeutung des Umstandes, daß die Mutter der betreibenden Partei (eheliches Kind des Verpflichteten) die Ernährungsbeihilfe für den Betreibenden innerhalb eines bestimmten Zeitraumes direkt bezogen hat, strittig ist, hat bei einem Einschränkungsantrag des Verpflichteten keine Verweisung auf den Rechtsweg zu erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0001399Dokumentnummer
JJR_19550504_OGH0002_0010OB00299_5500000_001