RS OGH 1955/5/4 2Ob206/55, 10Ob46/14h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.1955
beobachten
merken

Norm

ABGB §433
ABGB §1236

Rechtssatz

Verkauf der einen Liegenschaftshälfte durch den anderen Miteigentümer ( also durch den Nichtberechtigten ) : Würde in der Aufsandungserklärung eine dingliche Verfügung gelegen sein, dann müßte eine solche Verfügung nach der Regel, daß niemand mehr Rechte übertragen könne, als er selbst habe, zunächst der Rechtswirksamkeit entbehren. Diese Verfügung würde aber im Fall der Genehmigung durch den Verfügungsberechtigten mit rückwirkender Kraft Wirksamkeit erlangen. Eine derartige Genehmigung muß der Beerbung des Verfügenden durch den Berechtigten gleichgehalten werden. ( Analog § 185 Abs 2 DBGB ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0015086

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten