Norm
AllgGAG §3Rechtssatz
Zur Bedeutung von Grundbuchsmappe, Grundbesitzbogen und Grundstückkataster. Keine Amtshaftung bei Unterlassung der Richtigstellung der Mappe und des Grundstückkatasters durch die zu ihrer Führung berufenen Behörde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0049532Im RIS seit
11.05.1955Zuletzt aktualisiert am
05.12.2025