RS OGH 1955/5/18 1Ob292/55

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Veröffentlicht am 18.05.1955
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Rechtssatz

Zur Rechtsstellung des Nachlaßkurators bei Vorhandensein eines besonderen Prozeßbevollmächtigten für einen Aktivprozeß des Nachlasses. Kein Rekursrecht dieses Prozeßbevollmächtigten bei Verweigerung der Genehmigung zu einem von ihm abgeschlossenen Vergleich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0006744

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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