RS OGH 1955/5/25 2Ob283/55

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Veröffentlicht am 25.05.1955
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Norm

ABGB §297a

Rechtssatz

Wenn dem Ersteher der Eigentumsvorbehalt an der Maschine bekannt war, muß er sie dem Eigentümer auch dann herausgeben, wenn sie als Zubehör geschätzt und mitversteigert wurde.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 283/55
    Entscheidungstext OGH 25.05.1955 2 Ob 283/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0009968

Dokumentnummer

JJR_19550525_OGH0002_0020OB00283_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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