Norm
ABGB §297aRechtssatz
Wenn dem Ersteher der Eigentumsvorbehalt an der Maschine bekannt war, muß er sie dem Eigentümer auch dann herausgeben, wenn sie als Zubehör geschätzt und mitversteigert wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0009968Dokumentnummer
JJR_19550525_OGH0002_0020OB00283_5500000_001