Rechtssatz
Wenn von einem Doppelhaus das eine verkauft wird, entsteht hinsichtlich der auf beiden Häusern aufgebauten ungeteilt gebliebenen Wohnungseinheit zwischen Verkäufer und Käufer eine nach §§ 825 ff ABGB zu beurteilende Rechtsgemeinschaft.Wenn von einem Doppelhaus das eine verkauft wird, entsteht hinsichtlich der auf beiden Häusern aufgebauten ungeteilt gebliebenen Wohnungseinheit zwischen Verkäufer und Käufer eine nach Paragraphen 825, ff ABGB zu beurteilende Rechtsgemeinschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0015527Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.07.2015