RS OGH 2022/5/18 7Ob242/55, 2Ob647/56, 4Ob547/91, 1Ob62/22g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.1955
beobachten
merken

Norm

NWG §1

Rechtssatz

Der Antrag auf Einräumung eines Notweges ist kein Mittel um die Ausübung bereits erworbener Rechte durchzusetzen (Die Antragsteller haben hier behauptet, ein Wegerecht ersessen zu haben und von den Antragsgegnern in der Ausübung dieses Rechtes gehindert zu werden).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0070893

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten