Norm
ABGB §93 ARechtssatz
Die Bestimmung des § 93 ABGB wurde durch die Bestimmung des § 55 EheG nicht derogiert. Daraus folgt, daß die über die Aufhebung der Ehegemeinschaft getroffene Vereinbarung für die Parteien nicht verbindlich ist.Die Bestimmung des Paragraph 93, ABGB wurde durch die Bestimmung des Paragraph 55, EheG nicht derogiert. Daraus folgt, daß die über die Aufhebung der Ehegemeinschaft getroffene Vereinbarung für die Parteien nicht verbindlich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0047822Dokumentnummer
JJR_19550601_OGH0002_0070OB00261_5500000_002