Norm
EO §35 AfRechtssatz
Wenn die Kinder laut Gerichtsbeschluß dem Vater zu übergeben sind, ist damit ein früherer Unterhaltstitel, der davon ausgeht, daß die Kinder bei der Mutter sind, beseitigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0000823Dokumentnummer
JJR_19550601_OGH0002_0020OB00198_5500000_001