Norm
EO §35 AfRechtssatz
Wenn die Kinder laut Gerichtsbeschluss dem Vater zu übergeben sind, ist damit ein früherer Unterhaltstitel, der davon ausgeht, dass die Kinder bei der Mutter sind, beseitigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0000823Im RIS seit
01.06.1955Zuletzt aktualisiert am
27.06.2023