Norm
ABGB §1385 CRechtssatz
Kein Aufhebungsgrund für einen Unterhaltsvergleich, wenn Ehemann seine Frau vor mehr als zehn Jahren verlassen hat und diese in der Zwischenzeit (nach zehn Jahren) ein außereheliches Kind geboren hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0032613Dokumentnummer
JJR_19550615_OGH0002_0010OB00345_5500000_001