RS OGH 1955/6/15 1Ob345/55

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Veröffentlicht am 15.06.1955
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Norm

ABGB §1385 C

Rechtssatz

Kein Aufhebungsgrund für einen Unterhaltsvergleich, wenn Ehemann seine Frau vor mehr als zehn Jahren verlassen hat und diese in der Zwischenzeit (nach zehn Jahren) ein außereheliches Kind geboren hat.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 345/55
    Entscheidungstext OGH 15.06.1955 1 Ob 345/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0032613

Dokumentnummer

JJR_19550615_OGH0002_0010OB00345_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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