Norm
ABGB §932 IIaRechtssatz
Die Frage der Gebrauchstauglichkeit eines Kraftfahrzeuges kann nicht darauf abgestellt werden, ob man mit ihm überhaupt fahren kann, sondern ob man es in einer wirtschaftlich vertretbaren Weise benützen kann (Benzinverbrauch!). Es kommt für die Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit auf den Umfang des Mehrverbrauches an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0018624Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.08.2024