Norm
ABGB §166 AeRechtssatz
Wenn die außereheliche Mutter den angeblichen Vater durch die Behauptung, sie habe nur mit ihm verkehrt, zur vergleichsweisen Anerkennung der Vaterschaft und Unterhaltsleistung veranlaßt hat, sich aber die Vaterschaft später als unmöglich erweist, kann der fälschliche Vater wegen des gezahlten Unterhaltes die Kindesmutter auf Schadenersatz klagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0048567Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.04.2018