Norm
ABGB §418Rechtssatz
Pfändung des dem Verpflichteten nach § 418 ABGB gegen den Drittschuldner zustehenden Anspruches auf Eigentumsübertragung. Bezeichnung der Liegenschaft (Einlagezahl und Parzelle).Pfändung des dem Verpflichteten nach Paragraph 418, ABGB gegen den Drittschuldner zustehenden Anspruches auf Eigentumsübertragung. Bezeichnung der Liegenschaft (Einlagezahl und Parzelle).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0004108Dokumentnummer
JJR_19550706_OGH0002_0010OB00454_5500000_002