Norm
ABGB §1162 IIIARechtssatz
Rechtzeitigkeit der Entlassungserklärung, wenn Dienstgeber (des öffentlichen Rechts) das Ergebnis des gegen den in Haft genommenen Dienstnehmer eingeleiteten Strafverfahrens abwartet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitgeber, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0031361Im RIS seit
12.07.1955Zuletzt aktualisiert am
11.04.2024