Norm
ABGB §1438 AaRechtssatz
Die eingewendete Forderung auf Zahlung der Kapitalertragssteuer eignet sich nicht zur Kompensation, weil durch die Übernahme der Schuld durch den Beklagten im Unterwerfungsverfahren der Kläger nicht von seiner primären Steuerschuldigkeit befreit wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0033719Dokumentnummer
JJR_19550713_OGH0002_0020OB00420_5500000_001