Rechtssatz
Kein Anspruch eines Baumeisters gegen die Republik auf Bezahlung restlicher Baukosten, wenn er im Auftrage der Besatzungsmacht Häuser gebaut hat, die nun von der Republik übernommen werden, weil die Besatzungsmacht wirtschaftlich eine selbständige Rolle gespielt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0025240Dokumentnummer
JJR_19550715_OGH0002_0020OB00387_5500000_001