Norm
ABGB §833 D2Rechtssatz
Das Miteigentumsrecht des Beklagten gewährt diesem nicht das Recht, eigenmächtig die bisher vom Kläger für sein verpachtetes Gewerbe genützten Räume für sich in Anspruch zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0015722Dokumentnummer
JJR_19550720_OGH0002_0010OB00386_5500000_001