Norm
ABGB §1063Rechtssatz
Übergang des Eigentumsvorbehaltes ohne dinglichen Rechtsakt bei der Einlösung der Kaufpreisforderung nach § 1358 oder § 1422 ABGB. Der Einlösende ist daher auch berechtigt, die Exszindierungsklage zu erheben. (vgl. früher SZ 19/213)Übergang des Eigentumsvorbehaltes ohne dinglichen Rechtsakt bei der Einlösung der Kaufpreisforderung nach Paragraph 1358, oder Paragraph 1422, ABGB. Der Einlösende ist daher auch berechtigt, die Exszindierungsklage zu erheben. vergleiche früher SZ 19/213)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0000781Dokumentnummer
JJR_19550810_OGH0002_0010OB00509_5500000_001