RS OGH 1955/8/10 3Ob412/55

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Veröffentlicht am 10.08.1955
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Norm

ABGB §1120 Ba
MG §19 Abs4 C
MG §19 Abs2 Z13 A

Rechtssatz

Wenn im Mietvertrag dem Mieter das Recht zugebilligt ist, die gemieteten Geschäftsräumlichkeiten unterzuvermieten oder die Mietrechte an einen Käufer seines Unternehmers zu übertragen und auf die Kündigung nach § 19 Abs 2 Z 10 und 13 MG verzichtet wird, so kann auch ein späterer Erwerber des Hauses nicht nach § 19 Abs 2 Z 10 MG kündigen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 412/55
    Entscheidungstext OGH 10.08.1955 3 Ob 412/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0026043

Dokumentnummer

JJR_19550810_OGH0002_0030OB00412_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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