Norm
ABGB §879 CIRechtssatz
Allgemeines zur Nichtigkeit (Verstoß gegen Verbotsnorm). Der Rechtsanwalt, der einem Dritten einen Prozentsatz der Einnahme verspricht, die er von Klienten, die ihm dieser vermittelt (Schleppervertrag) beziehen wird, kann der Klage des Dritten auf Zahlung dieser Beträge nicht die Nichtigkeit der Vereinbarung entgegenhalten. Kein Fall einer quota litis.
Entscheidungstexte
Schlagworte
RAEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0024910Dokumentnummer
JJR_19550831_OGH0002_0010OB00323_5500000_001