RS OGH 1955/9/7 3Ob386/55

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Veröffentlicht am 07.09.1955
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Norm

AußStrG §9 Bi
EO §294 M3
EO §308 B

Rechtssatz

Keine Rekurslegitimation eines Überweisungsgläubigers gegen Beschluß des Pflegschaftsgerichtes hinsichtlich Verfügung über eine einem Minderjährigen gegen seinen Pächter zustehende Pachtzinsforderung (Pächter hat seine Forderungen zur Sicherstellung für den jährlichen Pachtschilling verpfändet und seine Einwilligung erteilt, daß seine Guthaben durch das Vormundschaftsgericht jeweils bis zur Bezahlung des Pachtschillings gesperrt werden).

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 386/55
    Entscheidungstext OGH 07.09.1955 3 Ob 386/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0004207

Dokumentnummer

JJR_19550907_OGH0002_0030OB00386_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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